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BW für stromsparende Zeiten

Sanierungsfahrplan BW für stromsparende Zeiten

Stromanbieter wechseln - Saftig sparenMit dem Sanierungsfahrplan erhalten Immobilienbesitzer aus Baden-Württemberg eine umfassende Vor-Ort-beratung, um schrittweise das Gebäude energieeffizient sanieren zu können und gleichzeitig erfüllen Eigentümer etwa 5 Prozent des Pflichtanteils am Erneuerbare-Wärme-Gesetzes 2015. Ziel des neuen Sanierungsfahrplanes ist eine effiziente Einsparung der Energiekosten und damit gleichzeitig eine Verringerung des CO² Ausstoßes in Baden-Württemberg.

Der Sanierungsfahrplan umfasst zunächst eine Vor-Ort-Beratung und eine Analyse des Ist-Zustandes der Immobilie. Unter anderem wirft der Energieberater einen Blick auf den Wärmeschutz und die energetische Versorgung des Gebäudes. Nach einer umfassenden Analyse, basierund auf den rechnerischen Grundlagen der Immobilien, erhalten Eigentümer eine Empfehlung mit verschiedenen Maßnahmen für eine energieeffiziente Sanierung.

Neben dem Sanierungsfahrplan sollte aber auch jederzeit einer unserer Vergleiche in Betracht gezogen werden um jährlich günstigere Unterhaltungskosten zu erlangen. Auch für Gas ist es wichtig einen stets aktuellen Gaspreisvergleich durchzuführen und zu einem Billiggas Anbieter überzulaufen.

Förderung für den Sanierungsfahrplan

Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans entstehen Kosten zwischen 800,00 Euro und 1000,00 Euro. Doch Eigentümer müssen die Kosten nicht komplett übernehmen. Denn das Land fördert Ein- bis Zweifamilienhäuser mit bis zu 200,00 Euro. Maximal werden 50 Prozent der Beratungskosten für einen Sanierungsfahrplan gefördert werden.

Eigentümer müssen Sanierungsfahrplan nicht umsetzen

Allerdings sind Immobilienbesitzer nicht verpflichtet, die Empfehlungen des Energieberaters umzusetzen, aber dennoch dient der Sanierungsfahrplan als Nachweis für die Pflichterfüllung von Eigentümern am baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes 2015. Dabei wird zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden unterschieden. Bei Wohngebäuden erfüllen Immobilienbesitzer 5 Prozent. Bei Nicht-Wohngebäuden werden sogar die vollen 15 Prozent erfüllt.