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Über 1.000 Stromanbierter im Vergleich

Stromanbieterwechsel – so einfach ist der Stromtarif Wechsel

Im Folgenden finden Sie hilfreiche Fragen und Antworten unserer Besucher:

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BeantwortetJochen fragte 6 Jahren ago • 
2623 views3 answers0 votes
BeantwortetDoris fragte 6 Jahren ago • 
2057 views4 answers0 votes
BeantwortetUlf fragte 6 Jahren ago • 
1958 views2 answers0 votes
BeantwortetGerta fragte 6 Jahren ago • 
2152 views4 answers0 votes
Stromanbieter wechseln - Saftig sparen

Haben Sie im Stromrechner eine lukrative Alternative zum aktuellen Stromanbieter gefunden, können Sie den Stromanbieterwechsel einleiten. Natürlich sind zunächst die Kündigungsfristen für Ihren derzeitigen Vertrag zu beachten, sollte es keine außerordentliche Möglichkeit geben, den Stromanbieter zu wechseln. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch das Procedere – Risiken entstehen Ihnen an keiner Stelle, darauf können Sie sich verlassen.

Aktuellen Vertrag kündigen und Stromanbieter wechseln

Ein wichtiges Kriterium im Stromrechner war neben der Vertragslaufzeit die Kündigungsfrist: Die Stromanbieter regeln Ihre Verträge individuell, müssen sich aber im Großen und Ganzen an dem ausrichten, was die Verbraucher bevorzugen. Wenn Sie den Lieferanten für Strom wechseln wollen, sollten Sie also zunächst Ihren aktuellen Vertragstext studieren: Welche Kündigungsfrist wurde hier festgelegt? Ausschlaggebend ist immer das Datum des Vertragsbeginns, von dem rechnen Sie die geforderte Frist zurück, um den optimalen Zeitpunkt für den Stromanbieterwechsel zu ermitteln. Die Fristen variieren zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten – nicht ohne Grund empfehlen wir die Vereinbarung von maximal sechs Wochen, um Ihnen eine möglichst große Flexibilität zu erhalten.

Quelle: Statista

Reguläre Kündigungsfristen und wichtige Ausnahmen

Kündigung beim Stromanbieter

Zunächst ist die Zuordnung Ihres aktuellen Vertrages wichtig: Nutzen Sie die Grundversorgung oder gelten Sie als Sonderkunde? Für alle Verbraucher in der Grundversorgung empfiehlt es sich generell, den Stromanbieter zu wechseln: Die als Grundversorger auftretenden Stadtwerke oder Verbundunternehmen können Ihre Konditionen als sogenannte “allgemeine Preise” festlegen und bei Bedarf eben auch anpassen. Dabei können sie berücksichtigen, dass sie sehr kurze Kündigungsfristen, nämlich zwei Wochen, gewährleisten müssen. Den dadurch verursachten Mehraufwand aus der Unwägbarkeit der zu liefernden Strommenge legen die Grundversorger natürlich auf Sie um. Ebenso schlägt zu Buche, dass die Grundversorger die Lieferung von Strom auch gewährleisten müssen, wenn der Verbraucher eine schlechte Bonität hat: Sämtliche Selektionsverfahren, die von den Stromanbietern zur Minimierung der Zahlungsausfälle genutzt werden, können hier nicht greifen. Logischerweise kosten auch die Mahnverfahren Geld – der Preis der Grundversorgung ist dementsprechend hoch.

Nutzen Sie bereits einen Stromanbieter oder Tarif außerhalb der Grundversorgung, gelten Sie als “Sonderkunde”. Die vertraglichen Details werden dann abweichend geregelt – insbesondere in Bezug auf eine Preisgarantie oder auch die Kündigungsfrist. Wollen Sie also Ihren Stromanbieter wechseln, ist zunächst der Vertragstext maßgeblich: Prüfen Sie die dort fixierte Frist für eine reguläre Kündigung, um sicher wechseln zu können.

Ausnahme 1: Umzug

Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem Sie nicht einmal Kündigungsfristen einhalten müssen, ist der Umzug: Mit Auszug aus Ihrer alten Wohnung wird Ihr Vertrag beim Stromanbieter abgerechnet. Natürlich wird er versuchen, Ihnen ein neues Angebot zu unterbreiten – Sie können sich aber vollkommen frei entscheiden und bei Bedarf ganz unkompliziert wechseln. Melden Sie sich einfach beim Stromanbieter Ihrer Wahl an, notieren Sie den Zählerstand, den Sie ohnehin bei Einzug aufnehmen sollten, und nutzen Sie die günstigen Stromanbieter.

Die Fakten:

Reagieren Sie zu spät oder verpassen Sie bei einem kurzfristigen Umzug die Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter, übernimmt der Grundversorger zunächst die Stromversorgung. Er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Modalitäten klären. Bedenken Sie, dass Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen beenden können.

Ausnahme 2: Preiserhöhung

Preiserhöhung beim Grundversorger

Ihnen steht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu, sollte Ihr Stromanbieter die Preise erhöhen. Auch hier ist wieder nach der Art der Versorgung zu unterscheiden: Grundversorger sind nach § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG ausdrücklich dazu verpflichtet, ihre Kunden über eine anstehende Preiserhöhung mit einem Vorlauf von sechs Wochen und in Briefform zu informieren. Dabei haben sie außerdem zu erläutern, wann, warum und in welchem Umfang die Konditionen verändert werden, und auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen – dieser Fakt ist in § 5 Abs. 2 StromGVV geregelt.

Auch Sonderkunden müssen im Vorfeld einer Preiserhöhung informiert werden, allerdings gehen die Meinungen zu Art und Umfang der dabei geltenden Anforderungen weit auseinander: Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass die Rechte der Sonderkunden denen der Grundversorgungskunden entsprechen. Abweichungen kann es in Bezug auf die Zustellung der Informationsschreiben geben, denn einige Stromanbieter haben sich ganz auf elektronische Wege konzentriert und ihre Kunden um ein entsprechendes Einverständnis gebeten. Wichtiger ist jedoch, dass in vielen Verträgen eine sogenannte “Preisanpassungsklausel” enthalten ist, die nach Ansicht der Stromanbieter das Sonderkündigungsrecht aushebelt – dem ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen nicht so.

Um diese Komplikationen zu umgehen, empfehlen wir Tarife mit einer Preisgarantie. Diese werden in unterschiedlichem Maße vereinbart, beispielsweise im Rahmen einer Preisfixierung exklusive der gesetzlichen Steuern, Abgaben und Gebühren oder in wenigen Fällen für den Gesamtpreis. Abhängig von der gewählten Variante versuchen einige Stromanbieter, das Sonderkündigungsrecht für den Fall auszuschließen, dass die Preiserhöhung sich auf den nicht gebundenen Preisbestandteil bezieht. Lassen Sie sich nicht abschrecken, die Verbraucherzentralen führen in Ihrem Sinne einige Prozesse, wie beispielsweise vor dem LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015, 14d O 4/15, um Ihre Rechte als Verbraucher zu stärken. Je deutlicher Sie ein Zeichen setzen, indem Sie zu einem komfortablen Anbieter wechseln, desto schneller müssen die Stromanbieter reagieren.

Die Fakten:

Sollten Sie die Ankündigung einer Preiserhöhung zugeschickt bekommen, sofort kündigen und eine Kündigungsablehnung erhalten, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Nutzen Sie den Stromanbieter Vergleich, um das Einsparpotenzial zu ermitteln. Ist dieses erheblich, wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle Energie. Unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung sollte hier eine Einigung möglich sein.

Quelle: Statista

Nur wenige Schritte notwendig zum Stromanbieterwechsel

Der Stromzähler zählt Kilowattstunden

Sobald Sie geklärt haben, dass Sie fristgemäß oder eben außerordentlich den Stromanbieter wechseln können, wählen Sie im Stromrechner Ihren Kandidaten aus. Sie klicken einfach auf “Weiter” und gelangen zu einigen Online-Formularen. Geben Sie dort die benötigen persönlichen Daten sowie Informationen zum aktuellen Lieferanten, Ihre Zählernummer und Kontoverbindung ein, damit eine erste Prüfung erfolgen kann. Beachten Sie bitte dabei, dass in diesem Zusammenhang eine SCHUFA-Abfrage durchgeführt wird. Das ist obligatorisch, damit die Stromanbieter das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen können. Sollte die Bonitätsauskunft negativ ausfallen, kann es also durchaus zu Ablehnungen kommen, wenn Sie den Strom wechseln wollen.

Die Fakten:

Eine negative SCHUFA-Auskunft erschwert den Stromanbieterwechsel. Trotzdem müssen Sie nicht bei Ihrem teuren Grundversorger bleiben: Wählen Sie im Stromrechner Tarife mit einer Kaution, um dem Stromanbieter größtmögliche Sicherheit zu bieten. Alternativ nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Versorger auf, besprechen Ihre Situation und einigen sich auf ein für beide Seiten vorteilhaftes Vorgehen.

Der neue Stromanbieter aus unserem Stromvergleich wird nun alles Weitere für Sie erledigen: Er nimmt Kontakt mit dem aktuellen Versorger auf, um den konkreten Wechseltermin abzustimmen. Gleichzeitig erhalten Sie die Vertragsunterlagen auf dem gewählten Weg, also per Post oder E-Mail, sowie eine Wechsel-Vollmacht zugeschickt. Unterzeichnen Sie die Unterlagen bitte und senden Sie sie kurzfristig zurück, damit der neue Anbieter die Kündigung rechtsverbindlich aussprechen kann. Er wird darüber hinaus alle Formalitäten mit der Netzagentur erledigen und Ihnen schnellstmöglich mitteilen, wann er die Stromversorgung aufnimmt. Zu diesem Termin haben Sie nur noch den dann aktuellen Zählerstand abzulesen, um einerseits die Abrechnung für den bisherigen Versorger zu gewährleisten und zum anderen die Berechnungsgrundlage für den neuen festzulegen. So einfach ist es mit einem seriösen Strompreisvergleich, den Stromanbieter zu wechseln:

  • persönlichen Jahresverbrauch vermerken
  • unseren Stromrechner aufrufen
  • Postleitzahl und Verbrauch eingeben
  • aktuelle Angebote sorgfältig vergleichen
  • per Mausklick Stromanbieter auswählen
  • Antrag und Vollmacht unterzeichnen
  • Eingangs- und Kündigungsbestätigung abwarten
  • Zählerstand melden
  • Anbieter wechseln und Stromkosten effektiv reduzieren

Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts sind keine Kündigungsfristen einzuhalten – hier ist also meist wenig Zeit, um den Stromanbieter wechseln zu können. In einigen Fällen kann es daher zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen, wenn beispielsweise der Wechsel zunächst mit der zuständigen Netzagentur abgestimmt werden muss. Damit verzögert sich der Vertragsbeginn beim neuen Stromanbieter – und der bisherige hat vielleicht schon den Vertrag aufgehoben. Die Stromlieferung ist an keiner Stelle gefährdet, darauf möchten wir Sie nochmals ausdrücklich hinweisen. Es kann lediglich passieren, dass Sie nicht direkt wechseln können, sondern zunächst vom Grundversorger bedient werden. Die Grundversorgungsverträge sind generell auf kurzfristige Dauer ausgelegt, mit einer Frist von zwei Wochen können Sie die Aufhebung beantragen und wie geplant wechseln.

Einfach Stromanbieter wechseln und von günstigen Konditionen profitieren

Stromanbieterwechsel

Es ist also überhaupt nicht aufwendig oder kompliziert, regelmäßig den Stromanbieter zu wechseln – im Gegenteil: Nutzen Sie diese komfortable Möglichkeit, um den Preisanpassungen strikt entgegenzuwirken. Je mehr Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen, desto stärker üben sie Druck auf die Stromanbieter und damit den gesamten Markt aus: Die Anbieter mit schlechten Konditionen landen regelmäßig am unteren Ende der Ergebnisliste – sie werden also deutlich weniger frequentiert. Wollen sie eine bessere Platzierung erreichen, müssen sie die Preise nachbessern.

Trotzdem nutzen noch immer viele Verbraucher die Grundversorgung, die naturgemäß deutlich teurer ist, als das bei den günstigen Anbietern der Fall ist. Daran sind einerseits die Bequemlichkeit und das Bestreben, sich von Bewährtem nicht trennen zu wollen, schuld, andererseits aber auch eine große Unsicherheit. Mit unserem Stromtarif Vergleich und den ausführlichen Informationen wollen wir dazu beitragen, das Vertrauen in die erprobten Abläufe zu stärken: Die Plattform ist ebenso sorgfältig konzipiert wie sämtliche Prozesse, die es Ihnen erlauben, ganz unkompliziert und zuverlässig den Stromanbieter zu wechseln. Nutzen Sie die Kundenbewertungen, um sich ein Bild zu den gesammelten Erfahrungen zu machen: Zahlreiche Verbraucher sind bereits vor Ihnen diesen Weg gegangen und freuen sich nach dem Stromanbieterwechsel über deutlich niedrigere Stromkosten durch Billigstrom. Nutzen auch Sie dieses Einsparpotenzial – wir liefern Ihnen dazu das intelligente Werkzeug und sichere Prozesse.

Quelle: Statista